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FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 1430/03 NF |
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FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 2 K 1430/03 NF (https://dejure.org/2004,18094)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung einer Fahrstuhlanlage; Begriff "Belastung" im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG); Berücksichtigung der sog. "Gegenwerttheorie" bei der Ermittlung von außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Steuerrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Abzug der Aufwendungen für eine Fahrstuhlanlage als außergewöhnliche Belastung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind behindertengerechte Umbauten außergewöhnliche Belastungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Aufwendungen für einen Aufzug keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.10.1996 - III R 209/94
Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 1430/03
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, liegt eine "Belastung" im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Gegenstände anschafft oder herstellen lässt, die einen wirtschaftlich messbaren Gegenwert oder einen nicht nur vorübergehenden wirtschaftlichen Vorteil zu den aufgewandten Kosten darstellen (BFH-Urteile vom 06. Februar 1997- III R 72/96, BStBl II 1997, 607; 10. Oktober 1996 - III R 209/94, BStBl II 1997, 491; Urteile der Finanzgerichte München vom 19. Dezember 2001 und des Saarlandes vom 13. Dezember 2001, Haufe-Index 675035 und 671258, jeweils m.w.N.). - BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 1430/03
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, liegt eine "Belastung" im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Gegenstände anschafft oder herstellen lässt, die einen wirtschaftlich messbaren Gegenwert oder einen nicht nur vorübergehenden wirtschaftlichen Vorteil zu den aufgewandten Kosten darstellen (BFH-Urteile vom 06. Februar 1997- III R 72/96, BStBl II 1997, 607; 10. Oktober 1996 - III R 209/94, BStBl II 1997, 491; Urteile der Finanzgerichte München vom 19. Dezember 2001 und des Saarlandes vom 13. Dezember 2001, Haufe-Index 675035 und 671258, jeweils m.w.N.).